- Lohngleichheit
- Lohngleichheit,der sich aus Art. 3 GG ergebende Grundsatz, wonach bei gleicher Arbeit Mann und Frau der gleiche Lohnanspruch (Gehaltsanspruch) zusteht. Aufgrund dessen dürfen in Tarifverträgen keine Lohnabschläge (Abzüge) für Frauen vorgesehen werden. Nach § 612 Absatz 3 BGB darf für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers keine geringere Vergütung vereinbart werden als bei Arbeitnehmern des anderen Geschlechts; das gilt auch, wenn z. B. für Frauen besondere Schutzvorschriften bestehen. Der Grundsatz der Lohngleichheit wird jedoch durch entsprechende Arbeitsplatzbewertungen für Frauenarbeit oft umgangen, besonders in Leichtlohngruppen.
Universal-Lexikon. 2012.